Die EU hat die Spielregeln geändert. Deutlich weniger Unternehmen müssen künftig nach CSRD berichten – und die Fristen wurden verschoben. Klingt nach Entlastung. Ist es auch. Aber wer jetzt die Hände in den Schoß legt, könnte das später bereuen.
Was ist das Omnibus-Paket überhaupt?
Im Februar 2025 hat die EU-Kommission ein umfangreiches Vereinfachungspaket vorgelegt – das sogenannte Omnibus-I-Paket. Ziel: Bürokratie abbauen, Wettbewerbsfähigkeit stärken, Nachhaltigkeitspflichten praxistauglicher machen.
Nach monatelangen Verhandlungen hat das EU-Parlament im Dezember 2025 zugestimmt, der Rat der EU folgte im Februar 2026. Die Änderungen wurden als Richtlinie 2026/470 am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten seit dem 18. März 2026. KPMG-Law
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Neue Schwellenwerte – wer muss noch berichten?
Das ist die größte Änderung. Einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD müssen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz vorlegen. KPMG-Law
Zum Vergleich: Bisher galten deutlich niedrigere Schwellen – mit dem Ergebnis, dass Hunderttausende Unternehmen in Europa in den Anwendungsbereich fielen. Der persönliche Anwendungsbereich der CSRD wird damit um rund 80 Prozent reduziert. IDW
Für viele Unternehmen im Mittelstand bedeutet das: keine Pflicht mehr.
2. Verschobene Fristen
Das Inkrafttreten der CSRD-Berichtspflichten wird für Unternehmen der zweiten Welle auf den 1. Januar 2027 verschoben, für Unternehmen der dritten Welle auf den 1. Januar 2028. Industrie- und Handelskammer Börsennotierte KMU fallen gänzlich aus dem Anwendungsbereich heraus.
3. Vereinfachte ESRS
Die ESRS werden überarbeitet und verschlankt, sektorspezifische Standards entfallen vollständig. Rödl & Partner Die EU-Kommission hat EFRAG damit beauftragt, die Standards zu vereinfachen – das Ergebnis soll innerhalb von sechs Monaten als delegierter Rechtsakt verabschiedet werden.
4. Weniger Prüfungsaufwand
Der ursprünglich vorgesehene Übergang von „Limited Assurance" zu „Reasonable Assurance" – also einer umfassenderen und teureren Prüfung – wurde gestrichen. Greenvisionsolutions Das reduziert die Kosten für berichtspflichtige Unternehmen spürbar.
5. Schutz vor Lieferketten-Weitergabe
Informationen, die CSRD-pflichtige Unternehmen von Lieferanten mit bis zu 1.000 Beschäftigten verlangen dürfen, werden auf einen freiwilligen Standard auf Basis des VSME begrenzt. IDW Kleinere Zulieferer werden damit besser vor überbordenden Datenanfragen geschützt.
Was bedeutet das konkret für dein Unternehmen?
Das hängt von deiner Größe ab:
Unter 1.000 Mitarbeitende und unter 450 Mio. € Umsatz? Du fällst voraussichtlich nicht mehr unter die CSRD-Pflicht. Das ist eine echte Entlastung – vor allem für Unternehmen, die gerade mitten in der Vorbereitung waren.
Über den neuen Schwellenwerten? Für dich ändert sich am grundsätzlichen Rahmen wenig. Die Pflicht bleibt, die ESRS werden aber vereinfacht. Wer bereits begonnen hat, ist im Vorteil.
In der Lieferkette großer Konzerne? Auch wenn du selbst nicht berichtspflichtig bist, werden Kunden und Partner weiterhin ESG-Informationen anfragen – nur eben auf Basis des schlankeren VSME-Standards.
Warum jetzt trotzdem kein guter Zeitpunkt ist, aufzuhören
Hier ist die ehrliche Einschätzung: Das Omnibus-Paket ist keine Absage an ESG. Es ist eine Neukalibrierung.
Die Pflicht bleibt für große Unternehmen. Kunden, Banken und Investoren fragen ESG-Daten unabhängig von gesetzlichen Schwellen ab. Und wer heute aufhört, Strukturen aufzubauen, startet morgen wieder von null – möglicherweise unter Zeitdruck.
Dazu kommt: Die Änderungsrichtlinie enthält eine Überprüfungsklausel hinsichtlich einer möglichen künftigen Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSRD. Rödl & Partner Das Thema ist also nicht vom Tisch – es wurde neu justiert.
Wer ESG-Prozesse jetzt strukturiert aufbaut, hat einen dauerhaften Vorteil: bessere Datenbasis, weniger Aufwand bei künftigen Anforderungen, mehr Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern.
Fazit
Das Omnibus-Paket bringt echte Erleichterungen – besonders für den Mittelstand. Weniger Unternehmen müssen berichten, die Standards werden vereinfacht, die Fristen wurden gestreckt.
Aber: ESG verschwindet nicht. Es wird fokussierter. Denn unabhängig davon, ob eine gesetzliche Berichtspflicht besteht, bleiben Nachhaltigkeitsinformationen ein zentrales Thema im Geschäftsalltag. Banken bewerten ESG-Daten bei der Kreditvergabe und im Rahmen von Finanzierungsgesprächen. Versicherungen berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend in ihrer Risikobeurteilung. Geschäftspartner und – insbesondere solche, die selbst berichtspflichtig sind – werden weiterhin ESG-Informationen aus ihrer Lieferkette anfragen, unabhängig davon, was das Gesetz vorschreibt. Für Kund:innen im B2C-Bereich bleibt das Thema zudem weiterhin relevant.
Wer die gewonnene Zeit nutzt, um Prozesse sauber aufzusetzen statt alles auf Eis zu legen, ist langfristig besser aufgestellt.

