- Anpassung an den Klimawandel
- Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Wer ist zum Reporting verpflichtet?
Nach aktueller Regelung (CSRD) müssen folgende Unternehmen einen ESG-Bericht veröffentlichen:
Ab 01. Jänner 2024:
Bereits von der vorhergegangen Reportingpflicht (NFRD) betroffene an geregelten Märkten notierte Unternehmen (mit Ausnahme von börsenorientierten Kleinstunternehmen) und Großunternehmen, die mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen: - Mehr als 250 Mitarbeiter*innen - 40 Mio.€ Umsatz/ Jahr - Mehr als 20. Mio€ Bilanzvolumen
Fällt das Unternehmen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines übergeordneten Unternehmens, kommt es ggf. zur Befreiung der Berichtspflicht.
Ab 01. Jänner 2025:
Alle Großunternehmen, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, die bis zur CSRD noch nicht von der Reportingpflicht betroffen waren.
Ab 01. Jänner 2026:
Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die an einem geregelten Markt in der EU notiert sind, aber auch nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Was muss ein ESG-Report beinhalten?
- Umsatz:
Den Anteil des Umsatzes von Produkten, der in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten steht
- CapEX:
Den Anteil der Gesamtinvestitionen, der in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, oder – Vermögenswerten steht.
- OpEX:
Den Anteil der Betriebsausgaben, der in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, oder – Vermögenswerten steht.
Um ESG-Berichte vergleichbar zu machen, hat sich die Umsetzungsanleitung der Global Reporting Initiative (GRI), einer Organisation zur Erstellung von Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeitsberichterstattung, weltweit etabliert. Neben der Einteilung beinhaltet diese auch universell anwendbare Berichterstattungsgrundsätze und Standards.
Um sich an Best Practice ESG-Reports orientieren zu können, dient auch der Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA). Dieser kürt jährlich die besten ESG-Reports österreichischer Unternehmen.
Vorteile von ESG-Reporting für Unternehmen
- Risikominimierung und Kosteneinsparung
Durch die bereits genannten steigenden nationalen und internationalen regulatorischen Anforderungen werden Unternehmen künftig noch stärker mit ihren Handlungen im Sinne des Klimaschutzes konfrontiert, und sowohl finanzielle- als auch wirtschaftliche Konsequenzen spüren, sollte Klimaschutz kein Pfeiler der Unternehmensphilosophie sein.
Die Nichteinhaltung der Berichterstattungspflicht hat finanzielle Konsequenzen zur Folge. In Deutschland beispielsweise kann das Zuwiderhandeln gegen eine Vorschrift zum CSR-Reporting mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000€ geahndet werden. Bestimmte Fälle können sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sollten verschleiernde oder falsche Angaben gemacht werden. Auch hier können Geldstrafen, oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren drohen.
Weiters hat die Erfüllung ökologischer ESG-Kriterien die Möglichkeit zur Energieeffizienz und Kostensenkung in der Wertschöpfungskette von Unternehmen zur Folge.
Auch die Einführung von Recycling-Programmen kann Unternehmen helfen, Kosten für die Abfallwirtschaft zu senken. Durch die Wiederverwertung von Materialien wie Papier, Kunststoffen und Metallen können Unternehmen die Abfallmenge, die sie auf Mülldeponien entsorgen, reduzieren und gleichzeitig ihre Umweltbelastung verringern.
- Reputation bei Investor*innen und Stakeholdern
Neben den bereits genannten Investitionsentscheidungen von Investor*innen , ziehen auch potenzielle Mitarbeiter*innen ESG-Faktoren im Unternehmen immer häufiger zur Entscheidungsfindung heran.
Und nicht nur beim Thema Investitionen und Mitarbeiter*innen-Rekrutierung und -Zufriedenheit spielen erfüllte ESG-Faktoren eine Rolle, sondern auch bei den Kund*innen. So zeigt sich, dass Nachhaltigkeit gegenüber direkten Konkurrenzunternehmen in der eigenen Branche einen Wettbewerbsvorteil schafft, und Kund*innen sich eher für das nachhaltige Produkt/Unternehmen entscheiden.
- Resilienz
Klimaschutzmaßnahmen zu implementieren ist ein Mehraufwand, der jedoch langfristig Kosten, wie etwa hohe CO2 Steuern, vermeidet und Unternehmen am Markt bestehen lässt. Sollten die Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht erreicht werden, sind es nicht die Regulatorien, sondern die Klimakrise selbst, die von Unternehmen immense finanzielle Einbußen fordern wird. Eine Studie von Deloitte und SORA zeigt auf, dass alleine in Österreich beim in der Studie definierten „Worst Case“ Szenario, einer Erderwärmung von 3 Grad, „bis 2070 rund 90 bis 100 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung sowie ein Potenzial von 0,7 bis 0,9 Millionen Arbeitsplätzen“ verloren gingen.

