Viele Unternehmen haben sich gerade auf die ursprünglichen ESRS aus 2023 eingestellt – und jetzt kommt die nächste Version. Der Omnibus-ESRS-Entwurf von Dezember 2025 bringt echte Vereinfachungen, aber auch neuen Anpassungsbedarf. Was sich ändert, was bleibt, und warum der Aufwand trotzdem beträchtlich bleibt.
Der kurze Überblick
Am 3. Dezember 2025 hat EFRAG ihren finalen Entwurf der vereinfachten ESRS an die EU-Kommission übermittelt. Gesamtverband der Versicherer Grundlage war die Omnibus-Initiative der EU-Kommission, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung entlasten sollte. Die Zahlen klingen beeindruckend: 61 Prozent weniger verpflichtende Datenpunkte gegenüber dem ursprünglichen ESRS-Set 1 aus 2023 Gesamtverband der Versicherer, insgesamt 68 Prozent weniger Gesamtangaben, Standards um über 55 Prozent kürzer.
Klingt nach fundamentaler Entlastung. In der Praxis ist das Bild differenzierter.
Was wirklich vereinfacht wurde
Aggregation statt radikaler Streichung. Viele der „weggefallenen" Datenpunkte wurden nicht gelöscht, sondern in übergeordnete Angaben zusammengefasst. Statt fünf einzelner Datenpunkte gibt es nun eine zusammenfassende Pflichtangabe – der Inhalt bleibt ähnlich, die Form wird kompakter. Wer die ursprünglichen Datenpunkte erhoben hat, hat also zu großen Teilen weiter Arbeit geleistet, die relevant bleibt.
Freiwillige Datenpunkte sind jetzt wirklich freiwillig. Sie wurden aus den Hauptstandards entfernt und in eine separate Non-Mandatory Implementation Guidance (NMIG) überführt. Unternehmen müssen künftig nur noch solche Informationen bereitstellen, die „ohne unverhältnismäßige Kosten und Mühen verfügbar" sind. KonBriefing
Wesentlichkeitsanalyse klarer strukturiert. Der Ansatz ist jetzt explizit Top-down, mit dem Geschäftsmodell als Ausgangspunkt. Die Abgrenzung zwischen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde präzisiert, um doppelte Dokumentation zu reduzieren.
Wertschöpfungskette entlastet. Künftig wird auf Offenlegung zu ökologischen und sozialen Kennzahlen entlang der gesamten Wertschöpfungskette weitestgehend verzichtet – ausgenommen sind weiterhin die wichtigen Scope-3-Treibhausgasemissionen. KonBriefing
Neue General Disclosure Requirements. Übergreifende Angaben werden gebündelt, statt in jedem einzelnen Themenstandard wiederholt.
Was sich nicht wesentlich geändert hat
Und hier liegt der wichtige Punkt, den viele in den Schlagzeilen übersehen:
Die Kerninhalte bleiben. Klimaschutz, Scope 1/2/3, Übergangspläne, Menschenrechtsrisiken, Governance-Offenlegungen – das alles ist weiter Pflicht. Die Reduktion der Datenpunkte heißt nicht, dass Themen wegfallen. Sie heißt, dass die gleichen Themen kompakter berichtet werden.
Die Prüfungspflicht bleibt. „Limited Assurance" durch einen Wirtschaftsprüfer ist weiterhin vorgesehen. Die Kosten dafür werden nicht in gleicher Weise sinken wie die Datenpunkte.
Die Methodik bleibt anspruchsvoll. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, IROs (Impacts, Risks, Opportunities), XBRL-Tagging – die konzeptionelle Komplexität bleibt. Die Anforderungen werden klarer strukturiert, aber nicht einfacher im Sinne von „oberflächlicher".
Kurz: Die Datenpunkte sind schlanker, der inhaltliche Anspruch nicht. Unternehmen, die gehofft hatten, der Omnibus würde den Bericht zu einer Fingerübung machen, werden enttäuscht sein.
Der Anpassungsbedarf bei der Umstellung
Für Unternehmen, die bereits auf Basis der ESRS aus 2023 gearbeitet haben, entsteht paradoxerweise zusätzlicher Anpassungsaufwand – nicht weniger:
Strukturelle Neuausrichtung. Interne Prozesse, Datenmodelle und Dokumentationsstrukturen müssen an die neuen General Disclosure Requirements und die konsolidierte ESRS-2-Struktur angepasst werden. Wer seine Prozesse nach dem alten Aufbau organisiert hat, reorganisiert jetzt.
Mapping der Datenpunkte. Die verbliebenen Pflichtdatenpunkte sind nicht einfach eine Teilmenge der alten. Viele wurden neu formuliert, zusammengefasst oder in andere Standards verschoben. Ein sauberes Mapping zwischen altem und neuem Set ist nötig.
Neue Wesentlichkeitsanalyse. Der Top-down-Ansatz ist nicht kompatibel mit dem früheren, oft Bottom-up durchgeführten Vorgehen. In vielen Fällen bedeutet das: Die Wesentlichkeitsanalyse muss in Teilen wiederholt werden.
Application-Date. According to EFRAG, mandatory datapoints have been reduced in the simplified ESRS by 61 %, and all voluntary datapoints have been removed, making the standards shorter, more accessible, and more coherent. Arbeitswissenschaft Die Anwendung soll voraussichtlich für das Geschäftsjahr 2027 gelten. Wer aktuell für 2026 berichtet, tut das auf Basis der alten Standards – und wechselt dann.
Und was ist mit GRI-Berichterstattern?
Die gute Nachricht: An der Interoperabilität zwischen GRI und ESRS hat sich nichts Grundlegendes geändert. Unternehmen, die nach dem ESRS berichterstatten, berichten automatisch „unter Bezugnahme" auf die GRI-Standards. ecovadis Der GRI-ESRS Interoperability Index bleibt ein nützliches Werkzeug, wird aber für die neuen Standards angepasst werden müssen.
Was das konkret für dich bedeutet
Wer noch nicht gestartet ist: Starte direkt auf Basis der neuen Standards. Die Anpassung von alt zu neu fällt weg.
Wer mitten im Prozess ist: Prüfe, welche Vorarbeiten relevant bleiben (die meisten Datengrundlagen tun das), wo Struktur und Narrativ angepasst werden müssen, und plane einen Übergangsschritt ein.
Wer bereits nach ESRS 2023 berichtet hat: Rechne mit einer strukturellen Überarbeitung deines Reporting-Setups. Die Datensubstanz bleibt weitgehend verwendbar, die Architektur nicht unbedingt.
In allen drei Fällen gilt: Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS bleiben ein ernsthaftes Projekt. Die Vereinfachung reduziert den Aufwand spürbar, aber sie macht aus einem regulatorisch anspruchsvollen Bericht keine einfache Pflichtübung.
Fazit
Die Omnibus-ESRS sind ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht die Entlastung, die viele Schlagzeilen suggerieren. Datenpunkte wurden aggregiert, freiwillige Angaben separiert, Strukturen geordnet. Der inhaltliche Kern bleibt. Für berichtende Unternehmen heißt das: echter Vereinfachungseffekt in der Datenerhebung, zusätzlicher Umstellungsaufwand in der Architektur – und weiterhin ein substanzielles Projekt, das ohne strukturierte Werkzeuge kaum effizient zu stemmen ist.
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