Vereinfachte ESRS: Was der neue Entwurf vom November 2025 für dein Unternehmen bedeutet

David Anders
David AndersHead of ESGxAI
3 Min. Lesezeit

Ende November 2025 hat EFRAG den finalen Entwurf der vereinfachten ESRS an die EU-Kommission übergeben. Die Datenpunkte sinken um 61 %, die Struktur wird übersichtlicher – aber der Kern bleibt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und was du jetzt tun solltest.


Der Hintergrund: Warum eine Überarbeitung?

Seit der Veröffentlichung der ersten ESRS im Dezember 2023 war die Kritik laut: zu viele Datenpunkte, zu komplex, zu wenig Klarheit bei der Verknüpfung von Wesentlichkeitsanalyse und konkreten Berichtspflichten.

Die EU-Kommission reagierte im Februar 2025 mit dem Omnibus-Paket und beauftragte EFRAG im März, die Standards zu verschlanken. Am 31. Juli 2025 erschienen die Konsultationsentwürfe, über 700 Rückmeldungen gingen ein, und am 28. November 2025 stimmten TEG und SRB dem finalen Entwurf zu. Am 3. Dezember ging die technische Empfehlung an die EU-Kommission.


Die Kernänderungen

  1. Massiver Abbau bei den Datenpunkten
    Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt von rund 1.073 auf etwa 320 – eine Reduktion um 61 %. Alle freiwilligen Datenpunkte wurden ersatzlos gestrichen oder in die neue Non-Mandatory Illustrative Guidance (NMIG) überführt. Der Fokus verschiebt sich: Quantitative Kennzahlen bekommen Vorrang vor narrativen Erläuterungen.
  2. Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse
    Die doppelte Wesentlichkeit bleibt als Prinzip erhalten, wird aber praktikabler. Die bisherigen Unter-Unterthemen entfallen. Ein Top-Down-Ansatz wird ermöglicht. Außerdem muss die Wesentlichkeitsanalyse nicht jährlich wiederholt werden, solange keine wesentlichen Veränderungen eingetreten sind.
  3. Neue Struktur: Lesbarer und logischer
    Die bisherigen „Minimum Disclosure Requirements“ und Policies, Actions und Targets heißen jetzt „General Disclosure Requirements“ und sind zentral in ESRS 2 zusammengeführt. Application Requirements stehen direkt unter dem jeweiligen Disclosure Requirement.
  4. Umweltstandards: Vereinfacht, aber substanziell
    Ein Klimatransitionsplan ist nicht mehr verpflichtend – aber wenn keiner vorliegt, muss das offengelegt werden. Die THG-Bilanzierung orientiert sich künftig am Prinzip der finanziellen Kontrolle. Bestimmte Datenpunkte (z. B. sekundäre Mikroplastiken) wurden gestrichen.
  5. Wertschöpfungskette: Weniger Druck auf Zulieferer
    Die neuen ESRS verzichten auf die Präferenz für direkte Daten aus der Wertschöpfungskette. Unternehmen können verstärkt auf Schätzungen zurückgreifen. Die Anforderungen unterscheiden klarer zwischen Angaben zum eigenen Geschäftsbetrieb und solchen zur Wertschöpfungskette.
  6. Stärkere Interoperabilität mit ISSB
    Die überarbeiteten Standards wurden gezielt auf Kompatibilität mit den ISSB-Standards (IFRS S1 und S2) ausgerichtet.

Zeitplan

Meilensteine:


Was du jetzt tun solltest


Fazit

Die Vereinfachung ist real: 61 % weniger Pflichtdatenpunkte, klarere Struktur, pragmatischere Wesentlichkeitsanalyse. Aber der Kern der CSRD bleibt intakt – Transparenz, Vergleichbarkeit und doppelte Wesentlichkeit sind nicht verhandelbar.


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