The CSRD as Part of the Omnibus Package: What Will Change and When?

Philipp Petry2 min read
  • Erleichterung für KMU: Börsennotierte KMU sind vollständig von der verpflichtenden Berichterstattung ausgenommen.
  • Verschobene Einführung: Die Fristen für bestimmte Unternehmen wurden auf 2028/2029 statt 2026/2027 verschoben.
  • Weniger Komplexität: Weniger Datenpunkte, keine sektorspezifischen Standards und vereinfachte Wesentlichkeitsbewertungen.
  • Eingeschränkte Prüfungspflichten bleiben: Es gibt keinen Wechsel zu einer "hinreichenden Sicherheit" (reasonable assurance), wodurch die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere die Prüfungskosten gesenkt werden.

Wer muss weiterhin berichten? Neue vs. alte CSRD-Schwellenwerte

Hier ein kurzer Vergleich der neuen CSRD-Schwellenwerte im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen:

Wann gelten die neuen CSRD-Regeln? Das Omnibus-Paket soll 2025 in Kraft treten, aber zuvor sind noch einige Schritte erforderlich:

  • Die EU-Kommission muss das überarbeitete CSRD-Rahmenwerk finalisieren.
  • Die EFRAG hat sechs Monate Zeit, die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zu überarbeiten.
  • Das EU-Parlament und der Rat müssen die Änderungen genehmigen.
  • Unternehmen wenden die überarbeiteten ESRS ab Ende 2025 / Anfang 2026 an.
  • Weitere Änderungen erhalten eine Übergangsfrist von 24–36 Monaten, um Stabilität zu gewährleisten.

Das bedeutet, dass Unternehmen bis Anfang 2026 Klarheit über die endgültigen Berichtsanforderungen erhalten, wobei die ersten Berichte 2027 für das Geschäftsjahr 2026 fällig werden.

Was bedeutet das für ESG-Verantwortliche?

  • Rechtssicherheit für große Unternehmen, die nun ihre CSRD-Umsetzung rechtssicher fortsetzen können.
  • ESG-Daten bleiben entscheidend , denn auch nicht berichtspflichtige Unternehmen müssen sich auf Datenanfragen von Banken und Investoren einstellen.
  • VSME-Standard als Alternative für Unternehmen die außerhalb der Pflicht freiwillig berichten wollen.

Zusammengefasst - was ändert sich für Unternehmen?

Die CSRD-Änderungen betreffen vor allem den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und die Berichtspflichten selbst. Unternehmen der zweiten Welle erhalten mit „Stop-the-clock“ zwei Jahre Aufschub. Zudem müssen künftig nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und >50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme verpflichtend berichten. Sektorale Berichtsstandards entfallen , die ESRS-Standards werden gestrafft , mit mehr Fokus auf Kernkennzahlen und weniger narrativen Inhalten. Unternehmen außerhalb der Pflicht können freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.

Glacier AI vereinfacht deine CSRD-Berichterstattung Mit Glacier AI bist du auf jede CSRD-Anpassung vorbereitet.

  • Immer aktuell – Alle Änderungen der Omnibus-Verordnung sind automatisch in unsere KI-Software integriert.
  • Effizienter arbeiten – Unnötige Datenpunkte ausblenden, KI-gestützte Textvorschläge nutzen und mit der integrierten Gap-Analyse fehlende Inhalte identifizieren.
  • Mehr Struktur & Übersicht – Alle Nachhaltigkeitsdokumente an einem zentralen, sicheren und kollaborativen Ort.
  • 10x mehr schaffen – Mit bestehenden Ressourcen mehr erreichen und Zeit für die wirklich wichtigen Nachhaltigkeitsprojekte gewinnen.

Cookie Settings

Customise your cookie preferences here. Necessary cookies cannot be disabled as they are required for the basic functions of the website.

NecessaryAlways active

These cookies are required for the basic functionality of the website. They enable core functions such as security, network management, and accessibility. They cannot be disabled.

Analytics

These cookies help us understand how visitors interact with our website. The information collected is used to improve the user experience.

Marketing

These cookies are used to provide relevant information and offers based on your interests. They enable the integration of external services such as HubSpot for contact forms and campaign analytics.