Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Glacier AI, unsere KI-gestützte Softwareplattform zur Automatisierung von Nachhaltigkeitsprozessen, sowie für Climate Education, unser Aus- und Weiterbildungsangebot im Bereich Nachhaltigkeit. Die AGB sind jeweils in drei Varianten verfügbar: für Glacier AI, für Climate Education im B2B-Bereich (Unternehmenskunden) und für Climate Education im B2C-Bereich (Privatpersonen).

AGB für Glacier AI (Unternehmenskunden)

Zuletzt aktualisiert am 24.07.2025

Präambel

Die Glacier Carbon Reduction GmbH ("Glacier"), eingetragen in Österreich mit Sitz in der Schönbrunner Straße 131, Top 2.03. 1050 Wien, bietet eine KI-gestützte Softwareplattform ("Glacier AI" oder "Plattform") zur Automatisierung von Nachhaltigkeitsprozessen und -abläufen an.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftskunden, zusätzlich zu den allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die für jede Art von Produkt oder Dienstleistung gelten, die direkt oder indirekt über Glacier angeboten werden, einschließlich der von Dritten angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

Dieses Dokument ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsvereinbarung zwischen Glacier und seinen Geschäftskunden (dem "Kunden"). Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung oder die Nutzung der Plattform und/oder der Dienste erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Abkommens haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

  • Vereinbarung: Diese vertragliche Vereinbarung zwischen Glacier und dem Kunden regelt die Nutzung von Glacier AI und aller Zusatzdienste.
  • Glacier AI: Die KI-gestützte Softwareplattform von Glacier zur Automatisierung von Nachhaltigkeitsprozessen (z. B. Automatisierung der CSRD Berichterstattung).
  • Kunde: Eine Geschäftseinheit, die diese Vereinbarung abschließt und Glacier AI und/oder zusätzliche Dienste abonniert.
  • Übermittelte Daten: Alle Informationen, Dokumente oder Daten, die vom Kunden zur Verarbeitung durch Glacier AI hochgeladen werden.
  • Erstellte Berichte: Berichte, Ergebnisse oder Erkenntnisse, die von Glacier AI auf der Grundlage übermittelter Daten erstellt werden.
  • Benutzer: Jede Person, die vom Kunden autorisiert ist, unter dem Konto des Kunden auf Glacier AI zuzugreifen.
  • Zusätzliche Dienste: Beratungs-, Einführungs- oder Unterstützungsdienste, die Glacier zusätzlich zum Zugang zu Glacier AI anbieten kann und die separaten Vereinbarungen oder Bedingungen unterliegen.
  • Höhere Gewalt: Höhere Gewalt bezeichnet jedes unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und die Vertragserfüllung erheblich erschwert oder unmöglich macht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen, Streiks oder erhebliche Ausfälle von IT-Infrastruktur.

Artikel 2: Umfang und Dienstleistungen

  • Leistungsumfang und Nutzung: Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen der Kunde auf Glacier AI zugreifen und es nutzen kann. Glacier AI ermöglicht es Kunden, Nachhaltigkeitsdaten zu analysieren, Berichtslücken zu identifizieren und CSRD-konforme Berichte zu erstellen. Glacier AI bietet jedoch keine rechtliche, finanzielle oder behördliche Beratung an, und seine Ergebnisse sollten nicht als solche interpretiert werden.
  • Zusätzliche Dienste: Glacier kann nach eigenem Ermessen Beratungs-, Einführungs- oder Unterstützungsdienste ("Zusatzdienste") anbieten, um Kunden bei der Datenintegration, der Interpretation von Berichten oder der Einsicht in gesetzliche Vorschriften zu unterstützen. Die Verfügbarkeit, der Umfang und die Preise dieser zusätzlichen Dienste werden in separaten Vereinbarungen oder Service-Level-Bedingungen festgelegt.
  • Nichtausschließlichkeit und Unabhängigkeit: Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv, und jede Partei kann ähnliche Vereinbarungen mit Dritten treffen. Jede Vertragspartei ist unabhängig und bleibt für ihre Geschäftstätigkeit allein verantwortlich. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien entsteht. Keine der Vertragsparteien darf im Namen der anderen handeln oder die andere Vertragspartei zu irgendetwas verpflichten.
  • Verantwortlichkeiten des Kunden: Der Kunde erkennt an, dass die Genauigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten einen direkten Einfluss auf die Qualität der erstellten Berichte hat. Glacier ist nicht verantwortlich für Ungenauigkeiten in den Ergebnissen aufgrund von unvollständigen oder falschen Eingabedaten. Kunden sind allein dafür verantwortlich, dass die von ihnen übermittelten Daten korrekt, aktuell und für Berichtszwecke relevant sind. Kunden müssen sicherstellen, dass die zum Zugriff auf Glacier AI berechtigten Nutzer diese Bedingungen einhalten und die Plattform nicht missbrauchen.
  • Gesetzliche Änderungen: Sollten gesetzliche oder regulatorische Änderungen eine Anpassung der Funktionen oder Dienstleistungen von Glacier AI erforderlich machen, ist Glacier berechtigt, diese entsprechend zu modifizieren oder einzustellen.

Artikel 3: Preis und Zahlungsbedingungen

  • Preis: Die Gebühren für Glacier AI und Zusatzdienste basieren auf dem zwischen Glacier und dem Kunden vereinbarten Angebot und richten sich in erster Linie nach Art, Umfang und Dauer des vom Kunden gewählten Glacier AI Abonnements und der Zusatzdienste. Alle Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer Steuern.
  • Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen nach österreichischem Recht anfallen.

Artikel 4: Rechte an geistigem Eigentum

  • Eigentum und Schutz des geistigen Eigentums: Alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit Glacier AI, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Algorithmen, Methoden, Datenverarbeitungsrahmen bleiben das alleinige Eigentum von Glacier. Alle Verbesserungen oder Änderungen an Glacier AI, ob vom Kunden vorgeschlagen oder nicht, bleiben das alleinige Eigentum von Glacier. Die im Rahmen dieses Vertrages durch Glacier AI generierten Ergebnisse (einschließlich Analysen und Berichte) dürfen vom Kunden sowie mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 189a UGB zeitlich, sachlich und örtlich uneingeschränkt für eigene Zwecke genutzt, gespeichert, bearbeitet und weiterentwickelt werden.
  • Rechte des Kunden an übermittelten Daten: Der Kunde behält das Eigentum an allen übermittelten Daten, gewährt Glacier jedoch eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Verarbeitung, Analyse und Nutzung der übermittelten Daten ausschließlich zur Erstellung von Berichten und zur Verbesserung der Leistung der Plattform.
  • Eingeschränkte Lizenz zur Nutzung: Glacier gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, nicht-übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung von Glacier AI und der generierten Berichte ausschließlich für interne Geschäftszwecke.
  • Nutzungsbeschränkungen: Dem Kunden ist es untersagt, Glacier AI oder zugehörige Technologien zu kopieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder in anderer Weise zu reproduzieren. Jegliche unbefugte Nutzung ist untersagt.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Marketing: Beide Parteien können in der externen Kommunikation auf ihre Geschäftsbeziehung verweisen, sofern diese Verweise sachlich sind und die Art der Partnerschaft nicht falsch darstellen.

Artikel 5: Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Einhaltung des Datenschutzes: Glacier verarbeitet alle übermittelten Daten in Übereinstimmung mit den geltenden österreichischen und EU Datenschutzbestimmungen, einschließlich der General Data Protection Regulation (GDPR). Beide Parteien verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten.
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Abkommens ausgetauschten geschützten, technischen, f inanziellen oder geschäftlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Keine der Vertragsparteien darf solche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich, und nur an verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Berater, die an ähnliche Geheimhaltungspflichten gebunden sind.
  • Zulässige Verwendung von Informationen: Die im Rahmen dieses Abkommens erhaltenen vertraulichen Informationen dürfen nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verwendet werden und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der offenlegenden Vertragspartei nicht für andere Zwecke genutzt werden.
  • Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht: Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder später ohne Verstoß gegen dieses Abkommen öffentlich werden; die sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Vertragspartei befanden; die sie von einem Dritten erhalten hat, der rechtlich zur Offenlegung berechtigt ist; oder die von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt wurden, ohne die offengelegten vertraulichen Informationen zu verwenden.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen: Falls eine Vertragspartei durch eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet wird, wird sie die andere Partei, sofern rechtlich zulässig, umgehend benachrichtigen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung auf das erforderliche Minimum zu begrenzen."
  • Rückgabe oder Vernichtung von Informationen: Bei Beendigung dieses Abkommens oder auf schriftliches Ersuchen gibt jede Partei alle von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen zurück oder vernichtet sie, es sei denn, die Aufbewahrung ist zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen erforderlich.
  • Überlebensklausel: Die in dieser Vereinbarung festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung der Vereinbarung in Kraft, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.

Artikel 6: Garantien, Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

  • Allgemeiner Haftungsausschluss: Glacier garantiert nicht, dass die von Glacier AI generierten Berichte von Wirtschaftsprüfern, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten akzeptiert werden. Die rechtliche und inhaltliche Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Kunden bleiben für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Glacier haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Einnahmen oder Geschäftsmöglichkeiten.
  • Höhere Gewalt: Keine der Vertragsparteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden, sofern die betroffene Vertragspartei angemessene Maßnahmen ergreift, um die Auswirkungen zu mildern.
  • Haftungsobergrenze: Die maximale Haftung von Glacier ist auf 20% der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis tatsächlich gezahlten Gebühren begrenzt.
  • Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen: Ansprüche müssen innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Ereignis geltend gemacht werden. Ansprüche wegen nicht gezahlter Gebühren können innerhalb eines (1) Jahres geltend gemacht werden.

Artikel 7: Laufzeit und Beendigung

  • Inkrafttreten: Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde diese Bedingungen akzeptiert ("Datum des Inkrafttretens"), wie im System von Glacier aufgezeichnet, und bleibt in Kraft, bis sie von einer der Parteien gemäß den nachstehenden Bedingungen gekündigt wird.
  • Verlängerung: Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils 12 Monate, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt schriftlich mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum.
  • Aussetzung: Glacier kann den Zugang zur Plattform aussetzen oder beenden, wenn der Kunde seine Zahlungen nicht rechtzeitig leistet. Wenn eine unbestrittene Rechnung länger als 21 Werktage nach der Mahnung unbezahlt bleibt, kann Glacier den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
  • Beendigung: Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen wegen erheblicher Verletzung kündigen, wenn die verletzende Vertragspartei die Verletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird, in Liquidation geht, ein Konkursverwalter für ihr Unternehmen bestellt wird oder ein ähnliches Ereignis nach geltendem Recht eintritt. Die Beendigung dieser Vereinbarung berührt keine Rechte oder Verpflichtungen, die vor dem Beendigungsdatum entstanden sind. Alle vor der Kündigung fälligen Gebühren bleiben in voller Höhe zahlbar.
  • Rückerstattung: Bei Beendigung der Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Alle bis zum Beendigungszeitpunkt angefallenen Zahlungen bleiben fällig.

Artikel 8: Sonstiges

  • Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Für alle Streitigkeiten gilt die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Wien, Österreich.
  • Trennbarkeit: Sollte eine Bestimmung dieses Abkommens für nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien verhandeln nach Treu und Glauben, um eine nichtige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht so nahe wie möglich kommt.
  • Abtretung: Jede Vertragspartei kann ihre Rechte, Vorteile oder Verpflichtungen aus diesem Abkommen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten oder übertragen. Jede Vertragspartei kann jedoch dieses Abkommen an einen Nachfolger abtreten, der ihr gesamtes oder einen wesentlichen Teil ihres Vermögens erwirbt, sofern der Nachfolger alle Rechte und Pflichten schriftlich übernimmt und die andere Vertragspartei davon in Kenntnis setzt. Jeder Abtretungsversuch, der nicht mit diesen Bestimmungen übereinstimmt, ist ungültig.
  • Abänderungen: Änderungen dieses Abkommens sind nur dann gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart und von ihren bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet wurden.
  • Bekanntmachungen: Alle Mitteilungen sind schriftlich per E-Mail oder Einschreiben an die zuletzt von der anderen Vertragspartei angegebene Adresse zu senden. Maßgeblich ist der Zugang der Mitteilung.
  • Verzicht: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts oder einer Vertragsbestimmung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder die Möglichkeit der späteren Durchsetzung dar. Ein Verzicht bedarf der Schriftform.

AGB für Climate Education (Unternehmenskunden)

Zuletzt aktualisiert am 19.04.2023

1. Allgemeines

1.1. - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für die Nutzung der Website www.glacier.eco (die „Website“), die Durchführung des Glacier Climate Action Day („CAD“) und die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen im Rahmen der Glacier Climate Academy („GCA“) durch Glacier Carbon Reduction GmbH („Glacier“) und richten sich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG.

1.2 - Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website abrufbar. In Zusammenhang mit Änderungen der AGB ist insbesondere Punkt 13 dieser AGB zu beachten.

1.3 - Alle Rechte an geistigem Eigentum, z.B. Markenrechte, Rechte an Fotos, Grafiken und Texten, etc. verbleiben bei Glacier, soweit dies nicht in Punkt 1.1, Punkt 5 oder Punkt 9 dieser AGB anders geregelt ist.

2. Gegenstand und Geltungsbereich der AGB

2.1 - Glacier bietet die entgeltliche Nutzung des Aus- und Weiterbildungsangebotes der Glacier Climate Academy, sowie die Durchführung des Klimaschutz-Aktionstages „Climate Action Day“ an.

2.2 - Der Vertragspartner („Partner“) hat die Möglichkeit ein Paket (das „Paket“) bei Glacier abzuschließen, eine Lizenz (die „Lizenz“) zu erwerben oder einzelne Anmeldungen zu Kursen der GCA (die „Anmeldung“) zu tätigen.

2.3 - Diese AGB sind Bestandteil des Vertragsregelwerkes zwischen dem Partner und Glacier und werden ohne gesonderte Vereinbarung allen Leistungen, die Glacier gegenüber dem Partner erbringt, zugrunde gelegt, insofern sie dem Inhalt des Angebots nicht widersprechen.

  • 2.1.1 - Glacier Climate Academy („GCA“): Die GCA umfasst berufliche Aus- und Weiterbildungsprogramme (die „Programme“) zu verschiedenen Themen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz für Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen. Programme können sowohl online wie auch physisch stattfinden und werden in der Regel über eine digitale Lernplattform (die „Plattform“) unterstützt und abgewickelt (näheres unter Punkt 3. dieser AGB).
  • 2.1.2 - Glacier Climate Action Day („CAD“): Der CAD ist eine als Aktionstag ausgestaltete Veranstaltung, die sich den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Unternehmen widmet (näheres unter Punkt 3. dieser AGB).
  • 2.2.1 - Paket : Ein Paket umfasst ein Leistungspaket mit jeweils einem bestimmten Leistungsumfang und -zeitraum. Konkrete Leistungspakete sowie deren Preise können sowohl Programme der GCA, sowie den CAD betreffen und werden in einem schriftlichen Angebot (das „Angebot“) an den Partner gelegt.
  • 2.2.2 - Lizenz : Eine Lizenz umfasst ein Leistungspaket im Rahmen der „Essentials“ der GCA mit jeweils einem bestimmten Leistungsumfang und mit einem Leistungszeitraum von einem Jahr. Konkrete Leistungspakete sowie deren Preise werden in einem Angebot an den Partner gelegt.
  • 2.2.3 - Anmeldung : Eine Anmeldung umfasst ein oder mehrere Anmeldungen für Masterclasses der GCA in einem bestimmten Leistungszeitraum. Angebote für Anmeldungen können entweder in Form eines Angebots an den Partner gelegt oder auch in Form eines Online-Shops (der „Webshop“) ausgestaltet sein.

3. Leistungsumfang

3.1 - Glacier legt dem Partner ein Angebot mit einem konkreten Leistungspaket sowie dessen Preis.

3.2 - Umfang und Art der von Glacier zu erbringenden Leistungen, sowie die Kosten für die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem vom Partner angenommenen und von diesem unterzeichneten Angebot.

3.3 - Die jeweils zur Verfügung gestellten Lerninhalte (beinhaltet – unter anderem und nicht abschließend hier aufgeführt – Videos und schriftliche Unterlagen) sind für den jeweils gültigen Leistungszeitraum für den Partner abrufbar. Glacier räumt dem Partner für diesen Zeitraum die Werknutzungsbewilligung für die im Angebot definierten Leistungen ein.

3.4 - Leistungen von Glacier können, falls im Angebot festgelegt, in Form von Paketen, Lizenzen sowie Anmeldungen ausgestaltet sein.

4. Kosten und Zahlungsbedingungen

4.1 - Die Kosten für Leistungen von Glacier richten sich nach dem Angebot von Glacier an den Partner.

4.2 - Reisekosten und Barauslagen sind an Glacier nur anlassbezogen und bei vorheriger Zustimmung des Partners zu ersetzen.

4.3 - Das im angenommenen Angebot enthaltene Entgelt bzw. Honorar ist binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung (einlangend) unter Angabe der Rechnungsnummer abzugsfrei auf das in der Rechnung angeführte Konto einzuzahlen.

4.4 - Bei Zahlungsverzug des Partners kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung.

4.5 - Sollte der Partner gegen Punkt 5.3 verstoßen, hat Glacier das Recht, einen Schadensausgleich in Höhe des zweifachen Vertragsvolumens zu fordern. Die Zahlungsbedingungen sind analog zum Angebot anzuwenden.

5. Nutzung der Plattform

5.1 - Der Partner erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht, die Plattform in unveränderter Form und im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zu benutzen und die Plattform während der Vertragsdauer und ausschließlich im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen nutzen und an seine Mitarbeiter*innen zur Verfügung stellen („Registrierte Nutzer“).

5.2 - Der Partner erhält das jeweilige Recht, für eine vertraglich festgelegte Anzahl an Mitarbeiter*innen die Plattform zu nutzen. Über den festgelegten Leistungszeitraum hinaus entstehen dem Partner keine weiteren Werknutzungsbewilligungen, weder für eine natürliche noch für eine juristische Person, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5.3 - Dem Partner ist es nicht gestattet, die ihm zugeordnete Zugangs- oder Nutzungsberechtigung, sowie die seiner Mitarbeiter*innen Dritten zur Allein- oder Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Übertragung von Daten für Dritte nicht gestattet; davon unberührt bleibt das Recht des Partners zur freien Entscheidung über mögliche Datenaustauschpartner und Datenarten.

5.4 - Registrierte Benutzer haben Sicherheitsinformationen (wie z. B. Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln und dürfen diese nicht weitergeben.

5.5 - Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jeglicher Art in die Plattform sind dem Partner nicht gestattet. Glacier ist jederzeit berechtigt, die eben genannten Maßnahmen zum Zwecke der vertragsgemäßen Leistungserbringung, insbesondere Aktualisierungen jeglicher Art, durchzuführen.

5.6 - Der Partner erwirbt keine urheberrechtlichen Werknutzungsrechte oder andere Verwertungsrechte an einer Weiterentwicklung der bestehenden Plattform von Glacier oder an einer von Glacier für den Partner individuell entwickelten Plattform, selbst wenn diese im Auftrag oder auf Anregung des Partners entwickelt wurde.

5.7 - Sollte der Partner an der Entwicklung der Plattform in welcher Art auch immer beteiligt sein, überträgt der Partner sämtliche immaterialgüterrechtlichen Verwertungsrechte, die in der Zusammenarbeit mit Glacier entstanden sind, an Glacier, sodass Glacier weiterhin alle immaterialgüterrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte weltweit zustehen. Soweit immaterialgüterrechtliche Verwertungsrechte aus welchen Gründen auch immer dennoch an den Partner übergehen, tritt dieser hiermit (im Wege der Abtretung künftiger Rechte) sämtliche entstandene immaterialgüterrechtlichen Verwertungsrechte in vollem Umfang an Glacier ab bzw. räumt der Partner Glacier ein ausschließliches, unwiderrufliches, zeitlich, sachlich und geographisch unbeschränktes und kostenloses Werknutzungsrecht an den entstandenen immaterialgüterrechtlichen Verwertungsrechten ein.

5.8 - Kosten, die durch eine unbefugte Nutzung der von Glacier erbrachten Leistungen entstanden sind, hat der Partner zu tragen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung schuldhaft zu vertreten hat.

5.9 - Glacier behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu ändern oder zu entziehen, wenn gegen diese AGB verstoßen wird.

6. Betriebszeiten und Serviceintervalle für die Plattform

6.1 - Glacier garantiert nicht, dass die Website oder die Plattform unterbrechungslos und für unbegrenzte Dauer zugänglich und einsatzbereit ist. Die Verfügbarkeit der Website oder Plattform kann durch planmäßige Wartungs- und Servicearbeiten sowie durch ungeplante Ausfälle eingeschränkt sein. Sollte der Zugang zur Website oder Plattform aufgrund geplanter Wartungs- und Servicearbeiten eingeschränkt oder nicht möglich sein, wird Glacier den Partner im Voraus darüber informieren.

6.2 - Im Falle eines ungeplanten Ausfalls (z.B. Serverausfall) wird Glacier den Partner, soweit im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs möglich, darüber informieren. Glacier wird sich bemühen, die Störung so schnell wie möglich zu beheben.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 - Die Inhalte der Weiterbildungsprogramme der GCA wurden ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken erstellt und stellen weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Produkten, Dienstleistungen oder Anlagen dar. Die in unserem Inhalt zum Ausdruck gebrachten Meinungen stellen keine Anlageberatung dar und es sollte gegebenenfalls unabhängige Beratung eingeholt werden.

7.2 - Wir übernehmen keine Haftung für Handlungen, die als Folge der Betrachtung von Inhalten vorgenommen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie als Folge der Weiterbildungsprogramme der GCA handeln oder nicht handeln. Sie erkennen an, dass Sie die von uns bereitgestellten Informationen auf eigenes Risiko nutzen.

7.3 - Die von uns veröffentlichten Informationen stammen zum Teil von Expert*innen aus der Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien. Wir können daher keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von uns bereitgestellten Informationen im Rahmen der Weiterbildungskurse der GCA für einen bestimmten Zweck übernehmen. Sie erkennen an, dass diese Informationen Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten können, und wir schließen ausdrücklich die Haftung für solche Ungenauigkeiten oder Fehler aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.4 - Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für Inhalte, die er Glacier zur Verfügung stellt oder in die Plattform einspeist. Der Partner stellt die Inhalte in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko zur Verfügung.

7.5 - Die Haftung von Glacier für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt von den vorgenannten Bestimmungen unberührt.

7.6 - Der Partner kann Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Mängel gemäß § 922 ff AGBG geltend machen.

7.7 - Die in diesem Punkt 7. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Schadloshaltung für Rechtswidrige und Unrichtige Inhalte

8.1 - Der Partner wird Glacier von jeglicher Haftung für rechtswidrige und unrichtige Inhalte, die der Partner unter Heranziehung von Leistungen von Glacier veröffentlicht, vollumfänglich freistellen und schadlos halten. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheber- oder Markenrechten, Patenten oder ähnlichen Rechten Dritter.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 - Sofern nicht explizit anders vereinbart, tritt der Vertrag zwischen Glacier und dem Partner am Tag der Annahme des Angebots durch Unterfertigung des Angebots durch den Partner in Kraft und wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen.

9.2 - Sofern es sich beim Vertragsgegenstand um ein Paket oder eine Lizenz handelt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, wenn der Partner oder Glacier den Vertrag nicht unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Vertragsjahres schriftlich kündigen.

9.3 - Anmeldungen für die GCA beziehen sich auf den Zeitraum der jeweiligen Anmeldung und sind von der automatischen Verlängerung ausgenommen. Einzelne Anmeldungen zur GCA via dem Webshop sind von der automatischen Verlängerung in Punkt 6.2 ausgeschlossen.

9.4 - Der Vertrag kann vom Partner und von Glacier aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig gekündigt werden (außerordentliche Kündigung).

9.5 - Als wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gelten für Glacier insbesondere die Nichtbezahlung des vereinbarten Entgelts und für den Partner insbesondere die Nichterbringung der vereinbarten Leistungen durch Glacier wie im Leistungspaket festgelegt, wobei der jeweils säumigen Vertragspartei vor einer außerordentlichen Kündigung eine schriftliche Aufforderung (E-Mail an hello@glacier.eco genügt) zur Herstellung des vertragskonformen Verhaltens unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zu übermitteln ist.

10. Vertraulichkeit

10.1. - Sollte im Rahmen der Leistungserfüllung unter dem Vertrag die Offenlegung vertraulicher Informationen erforderlich werden, so werden der Partner und Glacier auf Wunsch der offenlegenden Vertragspartei vorab eine übliche Geheimhaltungsvereinbarung abschließen.

11. IP-Rechte

11.1 - Soweit in den Punkten 1 und 5 dieser AGB nicht anders geregelt ist, anerkennen der Partner und Glacier jeweils für sich und ihre Rechtsnachfolger, dass alle Rechte, Titel, Anwartschaftsrechte und sonstigen Ansprüche in Zusammenhang mit ihrer Kooperation, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Patent, Urheber-, Marken- oder andere urheberrechtlich geschützte oder geistigen Eigentumsrechte das alleinige und ausschließliche Eigentum der jeweils bereitstellenden Vertragspartei sind und deren Zurverfügungstellung daher keinesfalls als Einräumung einer Lizenz oder eines anderen wie auch immer gearteten Nutzungsrechts daran gelten.

12. Markennutzung

12.1 - Glacier berechtigt den Partner im Leistungszeitraum das Logo von Glacier sowie des CAD zu verwenden und sich als „Partner“ von Glacier sowie als „Teilnehmer“ am CAD zu bezeichnen. Die zur Markennutzung jeweils gültigen Leitlinien werden dem Partner von Glacier zur Verfügung gestellt.

12.2 - Änderungen an Logos und Kennzeichen sind nicht vorgesehen und dürfen nur in Absprache mit und nach Zustimmung von Glacier vorgenommen werden.

12.3 - Der Partner berechtigt Glacier ihn im Leistungszeitraum in der Öffentlichkeitsarbeit als Kunde sowie als Teilnehmer am CAD zu nennen. Ausnahmen für bestimmte Zwecke sind vom Partner an Glacier bekanntzugeben.

13. Änderungen dieser AGB

13.1 - Änderungen dieser AGB werden dem Partner spätestens zwei Wochen vor dem vorgeschlagenen Datum ihres Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt. Die Zustimmung des Partners gilt als erteilt, wenn der Partner seine Ablehnung der Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum Ausdruck bringt oder wenn er die Website oder Plattform auch nach Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen weiterhin nutzt. Glacier wird auf diesen Umstand bei der Mitteilung der geänderten Geschäftsbedingungen an den Partner besonders hinweisen.

13.2 - Glacier kann diese Geschäftsbedingungen ohne Einhaltung der oben genannten Benachrichtigungsfrist mit sofortiger Wirkung ändern, wenn (i) Glacier gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen unterliegt, nach denen Glacier verpflichtet ist, die Geschäftsbedingungen zu ändern, die Glacier an der Einhaltung der in Punkt 13.1 dieser AGB genannten zweiwöchigen Benachrichtigungsfrist hindert oder wenn (ii) Glacier ausnahmsweise diese Geschäftsbedingungen ändern muss, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Bedrohung im Zusammenhang mit dem Schutz von Online-Vermittlungsdiensten, dem Schutz von Partnern vor Betrug, Malware, Spam, Verletzungen des Schutzes von (personenbezogenen) Daten oder anderen Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken.

14. Schlussbestimmungen

14.1 - Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.2 - Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ergeben, ist Wien.

14.3 - Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

AGB für Climate Education (Privatpersonen)

Zuletzt aktualisiert am 19.04.2023

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für die Nutzung der Website www.glacier.eco (die „Website“), die Teilnahme am Glacier Climate Action Day („CAD“) und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsprogrammen im Rahmen der Glacier Climate Academy („GCA“) durch Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG und die Glacier Carbon Reduction GmbH („Glacier“).

1.2. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website abrufbar. In Zusammenhang mit Änderungen der AGB ist insbesondere Punkt 14 dieser AGB zu beachten.

1.3. Alle Rechte an geistigem Eigentum, z.B. Markenrechte, Rechte an Fotos, Grafiken und Texten, etc., verbleiben bei Glacier, sofern nicht in diesen AGB anders geregelt.

2. Gegenstand und Geltungsbereich der AGB

2.1. Glacier bietet die entgeltliche Nutzung des Aus- und Weiterbildungsangebots der Glacier Climate Academy sowie die Teilnahme am Klimaschutz-Aktionstag „Climate Action Day“ an.

2.1.1. Glacier Climate Academy („GCA“): Die GCA umfasst Aus- und Weiterbildungsprogramme (die „Programme“) zu verschiedenen Themen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz für Verbraucher. Programme können sowohl online als auch vor Ort stattfinden und werden in der Regel über eine digitale Lernplattform (die „Plattform“) unterstützt und abgewickelt (näheres unter Punkt 3 dieser AGB).

2.1.2. Glacier Climate Action Day („CAD“): Der CAD ist eine als Aktionstag ausgestaltete Veranstaltung, die sich den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz widmet (näheres unter Punkt 3 dieser AGB).

2.2. Der Kunde (im Folgenden „Teilnehmer“) hat die Möglichkeit, einzelne Anmeldungen zu Kursen der GCA (die „Anmeldung“) zu tätigen oder Tickets für den CAD zu erwerben.

2.3. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und Glacier und gelten für alle Leistungen, die Glacier gegenüber dem Teilnehmer erbringt, insofern sie dem Inhalt der Anmeldung nicht widersprechen.

3. Leistungsumfang

3.1. Umfang und Art der von Glacier zu erbringenden Leistungen sowie die Kosten ergeben sich aus der jeweiligen Anmeldung oder dem Ticketkauf.

3.2. Die zur Verfügung gestellten Lerninhalte (einschließlich – unter anderem und nicht abschließend – Videos und schriftliche Unterlagen) sind für den gebuchten Leistungszeitraum für den Teilnehmer abrufbar. Glacier räumt dem Teilnehmer für diesen Zeitraum ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot definierten Leistungen ein.

4. Kosten und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Kosten für die Leistungen von Glacier richten sich nach der jeweiligen Anmeldung oder dem Ticketkauf.

4.2. Das im Rahmen der Anmeldung vereinbarte Entgelt ist binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung (einlangend) unter Angabe der Rechnungsnummer abzugsfrei auf das in der Rechnung angeführte Konto zu bezahlen.

4.3. Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung.

5. Nutzung der Plattform

5.1. Der Teilnehmer erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht, die Plattform im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zu nutzen.

5.2. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die ihm zugeordnete Zugangs- oder Nutzungsberechtigung Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von Inhalten oder Zugangsdaten ist untersagt.

5.3. Der Teilnehmer hat Sicherheitsinformationen (z.B. Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln und darf diese nicht weitergeben.

5.4. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jeglicher Art in die Plattform sind dem Teilnehmer nicht gestattet.

6. Betriebszeiten und Serviceintervalle für die Plattform

6.1. Glacier garantiert nicht, dass die Website oder die Plattform unterbrechungsfrei und dauerhaft zugänglich ist. Die Verfügbarkeit kann durch planmäßige Wartungsarbeiten oder ungeplante Ausfälle eingeschränkt sein. Bei geplanten Wartungsarbeiten wird Glacier den Teilnehmer im Voraus informieren.

6.2. Im Falle eines ungeplanten Ausfalls wird Glacier sich bemühen, die Störung so schnell wie möglich zu beheben und den Teilnehmer darüber informieren, sofern möglich.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Die Inhalte der Weiterbildungsprogramme der GCA dienen ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Glacier übernimmt keine Haftung für Handlungen, die der Teilnehmer auf Basis der bereitgestellten Inhalte vornimmt.

7.2. Glacier haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer aufgrund der Inhalte handelt oder nicht handelt. Der Teilnehmer nutzt die bereitgestellten Informationen auf eigenes Risiko.

7.3. Glacier übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der bereitgestellten Informationen für einen bestimmten Zweck.

7.4. Die Haftung von Glacier für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5. Der Teilnehmer kann Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gemäß § 922 ff ABGB geltend machen.

7.6. Die in diesem Punkt genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Schadloshaltung für rechtswidrige und unrichtige Inhalte

8.1. Der Teilnehmer ist für Inhalte, die er Glacier zur Verfügung stellt oder in die Plattform einspeist, allein verantwortlich und hält Glacier diesbezüglich schad- und klaglos.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1. Der Vertrag tritt mit Annahme der Anmeldung durch Glacier in Kraft und endet mit Ablauf des gebuchten Leistungszeitraums.

9.2. Eine automatische Verlängerung des Vertrages findet nicht statt.

9.3. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

9.4. Als wichtiger Grund gilt für Glacier insbesondere die Nichtbezahlung des vereinbarten Entgelts, für den Teilnehmer insbesondere die Nichterbringung der vereinbarten Leistungen durch Glacier.

10. Widerrufsrecht

10.1. Teilnehmer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

10.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

10.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer Glacier mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

10.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

10.5. Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs erhält der Teilnehmer alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs zurück.

10.6. Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungsumfang entspricht.

11. Vertraulichkeit

11.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

12. Rechte an geistigem Eigentum

12.1. Alle Rechte an geistigem Eigentum verbleiben bei Glacier. Der Teilnehmer erhält nur das Recht zur Nutzung im Rahmen des Vertrages.

13. Markennutzung

13.1. Der Teilnehmer darf Marken, Logos oder Kennzeichen von Glacier nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung verwenden.

14. Änderungen dieser AGB

14.1. Änderungen dieser AGB werden dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Der Teilnehmer hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als akzeptiert.

14.2. Glacier wird den Teilnehmer bei Mitteilung der Änderungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens besonders hinweisen.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Wohnsitz des Teilnehmers zuständig.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Cookie Settings

Customise your cookie preferences here. Necessary cookies cannot be disabled as they are required for the basic functions of the website.

NecessaryAlways active

These cookies are required for the basic functionality of the website. They enable core functions such as security, network management, and accessibility. They cannot be disabled.

Analytics

These cookies help us understand how visitors interact with our website. The information collected is used to improve the user experience.

Marketing

These cookies are used to provide relevant information and offers based on your interests. They enable the integration of external services such as HubSpot for contact forms and campaign analytics.