Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Deutsches Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt in Deutschland seit 2023 und verpflichtet Unternehmen, Risiken in ihrer Lieferkette systematisch zu erfassen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Mit Inkrafttreten der europäischen CSDDD wird das LkSG schrittweise in EU-Recht überführt.
